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OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
Zu einer Erbanteilsübertragung ist keine Zustimmung nach § 12 WEG erforderlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1397 (Ls.)
- DNotZ 1980, 53
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.1955 - V BLw 25/55
Übertragung von Erbanteilen
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79
Bildet daher die Übertragung eines Gesamthandanteils an einem nur noch einzigen Nachlaßgegenstand keine Verfügung über diesen selbst, so erfordert die Erbteilsübertragung zu ihrer Wirksamkeit auch keine sonst bei der ganzen oder teilweisen Veräußerung dieses Gegenstandes notwendige Genehmigung (BGH, NJW 1956, 141 ; BayObLG, a. a. 0.). - BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76
Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung; …
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79
Der nach § 12 Abs. 2 WEG bestehende Anspruch auf Zustimmung könnte im übrigen gegen einen sich weigernden Wohnungseigentümer im Verfahren nach § 43 WEG durchgesetzt werden, wobei keine Ersetzung der Zustimmung, sondern eine nach § 894 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu ihrer Erteilung ausgesprochen werden müßte ( BayObLGZ 1977, 40 ; Palandt-Bassenge, Anm. 3 zu § 12 WEG ). - OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79
Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 1) erweist sich daher als eine unzulässige Eventualbeschwerde c) Hat das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, statt die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen, so ist angebracht, die weitere Beschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß die erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschlüsse vom 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = MDR 1972, 700 = OLGZ 1972, 382 ).
- BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung
= MittBayNot 1979, 180 /181 f. im Anschluß an … - OLG Hamm, 19.09.1979 - 15 W 187/79
Annahme Volljähriger mit starken Wirkungen
Hat aber das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, statt sie als unzulässig zu verwerfen, so ist es angebracht, die weitere Beschwerde dieses Beschwerdeführers mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß seine erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = MDR 1972, 700 = OLGZ 1972, 382 und vom 13. September 1979 - 15 W 209/79 - ). - OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 1/10
Grundbuch: Pflicht zur Entgegennahme von Urkunden zu den Grundakten bei …
Die bloße Ankündigung, wie das Grundbuchamt in Zukunft zu verfahren gedenke, ist einer Beschwerde nicht zugänglich (vgl. OLG Hamm OLGZ 1979, 419/421).